Abgemahnt wegen Twittername
Die Stadt Mannheim hat einen Twitter-User abgemahnt, der sich einen Account gleichen namens registriert hat. Dieser soll das bereits 2007 angelegte Nutzer-Konto wieder freigeben.
Der Account gehört derzeit Mark Zondler, einem Mitbegründer der Software-Firma von Mikogo. Dieser wohnt selbst in Mannheim. Nach drei Jahren meldete sich nun die Stadtverwaltung mit einem anwaltlichen Schreiben, in dem er aufgefordert wird, die Nutzung des Städtenamens aufzugeben und eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Der zuständige Stadtrechtsdirektor beruft sich in dem Fall auf die Gemeindeordnung Baden-Württembergs, in der der Namensschutz entsprechend geregelt sei. Zondler betreibe einen “zu einer Identitätsverwirrung führenden Namensgebrauch”, heißt es in dem Schreiben.
Der Nutzer soll den Account-Namen nun freigeben. Geschieht dies nicht, will die Stadt vor Gericht ziehen. Ein solches Verfahren könnte beispielhaften Charakter haben. Immerhin steht zwar fest, dass Städte Namensrechte bei Domains geltend machen können, wie dies allerdings bei Nutzernamen in Internet-Communities aussieht, ist noch nicht entschieden worden.
Diese Abmahnung könnte der Stadt Mannheim noch teuer zu stehen bekommen. Den sie verlangen ja dass der Account Name freigegeben wird. Nun es ist nicht sicher wie hier ein Gericht entscheiden würde. Die Rechtsprechung bei einer Domain ist klar aber hier bei einem einfachen Account-Name ist es noch nicht geklärt.
Vorallem nützt es der Stadt Mannheim nichts, wenn der jetzige User den Twitteraccount löscht, da Twitter gelöschte Twitternamen nicht freigibt – einmal besetzt/ gebraucht ist der Account weg.









